Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Trade Mates OÜ für die Bereitstellung und Nutzung von Scalium Stand: [DATUM EINSETZEN]


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Trade Mates OÜ, Ruunaoja tn 3, 11415 Tallinn, Estland (nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern über die Bereitstellung und Nutzung der Software Scalium sowie über damit verbundene Leistungen.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber Scalium zur Nutzung über das Internet bereit. Scalium unterstützt die Erstellung von Inhalten für Websites, insbesondere durch Keyword-Recherche, Recherche öffentlich zugänglicher Quellen, Erstellung eines Wissensdokuments, Erzeugung von Artikelentwürfen und Bildern sowie Übertragung freigegebener Inhalte in das Content-Management-System des Auftraggebers.

(2) Der Anbieter setzt zur Erbringung dieser Leistungen Systeme der künstlichen Intelligenz ein. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 7.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die Zahl der Nutzerzugänge, der betreuten Websites und der zu erzeugenden Inhalte, ergibt sich aus dem Angebot.

(4) Nicht Gegenstand des Vertrages sind die Bereitstellung oder der Betrieb der Website des Auftraggebers, deren technische Wartung sowie die Beschaffung von Rechten an Inhalten, die der Auftraggeber beisteuert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website des Anbieters sind kein bindendes Angebot.

(2) Der Vertrag kommt durch das Angebot des Anbieters und die Annahme durch den Auftraggeber zustande; die Annahme kann auch in Textform, per E-Mail oder durch Nutzung der Anwendung erfolgen.

(3) Mit dem Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB einschließlich der Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag" an.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Enthält das Angebot dazu keine Angaben, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder die Anwendung entgegen § 6 Abs. 4 nutzt.

(4) Mit Beendigung des Vertrages endet das Zugriffsrecht auf die Anwendung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, benötigte Inhalte vorher zu exportieren. Zur Löschung der Daten gilt die Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag".

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Die Preise ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von [14] Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Anwendung nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist zu sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit, insbesondere die Angaben für das Wissensdokument, und hält sie aktuell. Der Anbieter prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit.

(2) Der Auftraggeber stellt, soweit eine Veröffentlichung durch die Anwendung erfolgen soll, die erforderlichen Zugangsdaten zu seinem Content-Management-System bereit und ist berechtigt, diese zu erteilen.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm beigesteuerten Inhalten verfügt, insbesondere an Texten, Bildern, Zitaten und personenbezogenen Angaben Dritter.

(4) Der Auftraggeber nutzt die Anwendung nicht zur Erstellung rechtswidriger Inhalte, insbesondere nicht zur Erstellung irreführender, ehrverletzender, jugendgefährdender oder rechtsverletzender Inhalte. Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte außerhalb des Unternehmens des Auftraggebers weiterzugeben.

(5) Verzögerungen, die auf einer unterlassenen Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters.

§ 7 Einsatz künstlicher Intelligenz und redaktionelle Verantwortung

(1) Die von der Anwendung erzeugten Texte, Bilder und Auswertungen entstehen ganz oder teilweise durch den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz. Solche Systeme können sachlich falsche, unvollständige oder irreführende Ergebnisse erzeugen, auch wenn diese sprachlich einwandfrei erscheinen.

(2) Die Anwendung erzeugt Entwürfe. Über Struktur, Auswahl, inhaltliche Richtigkeit und Veröffentlichung entscheidet ausschließlich der Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeden Inhalt vor der Veröffentlichung inhaltlich zu prüfen. Er trägt die redaktionelle Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte. Die Freigabe in der Anwendung dokumentiert diese Prüfung.

(4) Soweit den Auftraggeber Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflichten für KI-erzeugte Inhalte treffen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), obliegt deren Erfüllung dem Auftraggeber. Der Anbieter kennzeichnet die Ausgaben der Anwendung, soweit ihn als Anbieter eines KI-Systems eigene Pflichten nach Art. 50 Abs. 2 der KI-Verordnung treffen.

(5) Der Anbieter schuldet keine Prüfung der erzeugten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere nicht auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit.

§ 8 Rechte an den Ergebnissen

(1) Texte. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts räumt der Anbieter dem Auftraggeber an den für ihn erzeugten Texten ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung auf die interne Prüfung beschränkt.

(2) Bilder. An rein durch künstliche Intelligenz erzeugten Bildern bestehen nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig keine urheberrechtlichen Schutzrechte. Der Auftraggeber darf die Bilder frei nutzen, verändern und weitergeben. Soweit ausnahmsweise Rechte entstehen, räumt der Anbieter dieselben Rechte wie nach Absatz 1 ein und macht keine eigenen Rechte an den Bildern geltend.

(3) Ein Ausschließlichkeitsrecht besteht an den Ergebnissen nicht. Der Anbieter kann für andere Auftraggeber vergleichbare Inhalte erstellen, und Dritten können ähnliche, durch dieselben Systeme erzeugte Bilder vorliegen. Für den Einsatz eines erzeugten Bildes als Marke oder Kennzeichen wird keine Eignung zugesichert.

(4) Die vom Auftraggeber beigesteuerten Inhalte und das aus ihnen erstellte Wissensdokument verbleiben beim Auftraggeber. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.

(5) An der Anwendung selbst, ihren Systemanweisungen und ihren Verfahren erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Er erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

§ 9 Keine Zusicherung von Ergebnissen

(1) Der Anbieter schuldet die Erbringung der in § 2 beschriebenen Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Eine Zusicherung bestimmter Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmter Sichtbarkeit, Zugriffszahlen, Erwähnungen in Antworten generativer KI-Systeme oder eines bestimmten Umsatzes wird nicht erteilt. Diese Größen werden maßgeblich durch Verfahren Dritter bestimmt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.

(3) Angaben zu Ergebnissen früherer Projekte, insbesondere in Referenzen und Fallstudien, beschreiben Einzelfälle und stellen keine Zusicherung vergleichbarer Ergebnisse dar.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit der bei vergleichbaren Diensten üblichen Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an. Einschränkungen durch Störungen bei eingesetzten Drittanbietern oder Netzbetreibern hat der Anbieter nicht zu vertreten.

(3) Der Anbieter darf eingesetzte Drittanbieter und KI-Modelle austauschen, solange die vertraglich beschriebene Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Für den Wechsel von Unterauftragsverarbeitern gilt die Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag".

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. [EMPFEHLUNG: Begrenzung auf das in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Netto-Entgelt, mindestens jedoch EUR ___ — Betrag festlegen oder Absatz streichen]

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Sichtbarkeit, Rankingverluste sowie für Schäden aus der Veröffentlichung nicht geprüfter Inhalte ist ausgeschlossen, soweit Absatz 1 nicht entgegensteht.

(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Freistellung

Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen eines Inhalts in Anspruch, den der Auftraggeber beigesteuert, freigegeben oder veröffentlicht hat, stellt der Auftraggeber den Anbieter von diesen Ansprüchen sowie von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Inanspruchnahme zu vertreten hat.

§ 13 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt die dieser AGB beigefügte Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag". Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.

(2) Für die eigenen Verarbeitungen des Anbieters gilt dessen Datenschutzerklärung.

§ 14 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Auftraggeber unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz benennen, sofern der Auftraggeber dem im Einzelfall zugestimmt hat.

(2) Ohne eine solche Zustimmung darf der Anbieter Ergebnisse der Zusammenarbeit in anonymisierter Form darstellen, sofern ein Rückschluss auf den Auftraggeber nicht möglich ist.

(3) Der Auftraggeber kann eine erteilte Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 16 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und die Änderung den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [Berlin].

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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